Der Neubau steckt in der Krise: Gestiegene Baukosten, hohe staatliche Abgaben, strikte Regulierungen sowie das hohe Zinsniveau stehen Bauvorhaben entgegen. Deshalb konzentriert sich die Branche stärker auf den Bestandsbau. Eine Sanierung kann für Bauherren eine gute Alternative sein, denn Modernisierungsprojekte können finanzielle Vorteile bieten. In jedem Fall sind sie nachhaltig, denn sie haben eine bessere „Graue-Energie-Bilanz“. Wenn es darum geht, die Emmissionen im Gebäudesektor zu senken, sind ernergetische Sanierungen des Bestands zwingend erforderlich. In den meisten Fällen ist dann das Ziel, die Heiz- bzw. Kühllast zu verringern. Außer Dämmung und Verschattung spielt das verbaute Heizsystem eine wesentliche Rolle. Eine geeignete Lösung sind Fußbodenheizungen. Im Neubau sind sie heute Standard, aber auch bei Modernisierungsprojekten sind sie die richtige Entscheidung. Das liegt auch an verschiedenen Änderungen, die für den Wärmeerzeugermarkt zu erwarten sind.
Warum ändert sich der Wärmeerzeugermarkt?
Diese ergeben sich vor allem aus einer Reihe von Anpassungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) (s. Infokasten). Besonders die in diesem Jahr in Kraft getretene zweite Novelle hat einen erheblichen Einfluss auf den Wärmeerzeugermarkt, denn sie bestimmt in §71, Abs. 1: „Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme [...] erzeugt.“ Dass man die 65-Prozent-Regel erfüllt, muss nach DIN 18599 nachgewiesen werden – oder man wählt eine Wärmequelle, die von der Nachweispflicht befreit, wenn sie spezifische Qualitätsanforderungen erfüllt. Die Möglichkeiten dafür sind:
- der Anschluss an ein Wärmenetz
- die Installation einer Wärmepumpe (zur Deckung des gesamten Wärmebedarfs)
- die Installation einer Stromdirektheizung (nur bei einem spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT ́) von -45% zum Standard, bzw. -30% im Altbau)
- die Nutzung von Solarthermie
- die Nutzung von Biomasse oder grünem/blauen Wasserstoff als Energiequelle
- die Installation einer Hybrid-Heizung
Für den Bereich der Modernisierung werden Stromdirektheizung, aufgrund der damit verbunden hohen Dämmanforderungen, und Solarthermie, wegen der damit einhergehenden Pufferspeicherproblematik, nur eine untergeordnete Rolle spielen können. Biomasse ist nicht ausreichend verfügbar und deshalb keine Standardlösung – und Wasserstoff wird zunächst vor allem für die Industrie benötigt. Als mögliche Energiequellen bleiben somit Wärmepumpen sowie der Anschluss an Nahwärmenetze. Es ist davon auszugehen, dass diese beiden Techniken die Gas-Brennwerttechnik sowohl im Neubau als auch bei der Modernisierung von Bestandsbauten ersetzen. Die Veränderung des Wärmeerzeugermarktes ist zeitlich klar abgesteckt durch das Wärmeplanungsgesetz, das mit dem GEG verknüpft ist: Bis spätestens 30.6.2028 müssen alle Gemeinden die geplanten Wärmenetze ausweisen. Mit solchen Wärmeplänen informieren die Gemeinden über aktuelle und künftige Anschlussmöglichkeiten sowie die jeweiligen technischen Heizmöglichkeiten. Ab Ausweisung gilt dann die 65-Prozent-Regel.
Die Änderungen am Wärmeerzeugermarkt wirken begünstigend auf die Entscheidung für eine Fußbodenheizung. Denn der Effizienzunterschied zwischen Fußbodenheizung und Heizkörpern ist sowohl bei Wärmepumpen als auch bei einem Anschluss an einem Nahwärmenetz noch höher als bei klassischen Wärmeerzeugersystemen. Wärmepumpen profitieren von den niedrigeren Vorlauftemperaturen, die bei Modernisierungen einerseits durch die Absenkung der Heizlast, andererseits durch die vergrößerte Heizfläche bei Fußbodenheizsystemen im Vergleich zu Heizkörpern erzielt werden. Bei einem Anschluss an ein Nahwärmenetz wirken die niedrigen Rücklauftemperaturen bei Fußbodenheizungen begünstigend. Aus diesem Grund fördert der Bund den Einbau von Fußbodenheizungen bei Modernisierungen finanziell.
Systemvarianz für unterschiedliche Gegebenheiten
Mit dem wachsenden Markt für Fußbodenheizungen im Bestandsbau wächst die Vielfalt der verfügbaren Systeme. Denn anders als im Neubau sind die Anforderungen an Fußbodenheizsysteme bei Modernisierungsprojekten vielfältig. Im Neubau sind beispielsweise Dämmanforderungen, Estrichstärken oder auch Schallschutzanforderungen normativ vorgegeben. Das mündet häufig in der Frage: Wie werden die Heizungsrohe am besten, schnellsten und preiswertesten verlegt? Zur Auswahl stehen Tacker-, Noppen- oder Klettsysteme. Bei Modernisierungsprojekten fallen andere Kriterien stärker ins Gewicht. Zentral ist beispielsweise die zur Verfügung stehende Aufbauhöhe und die benötigte Heizleistung. Aber auch das Flächengewicht spielt eine wichtige Rolle. Zudem müssen eventuell Stufen innerhalb eines Geschosses berücksichtigt werden. Hinzu kommt die Frage, ob der alte Estrich entfernt werden soll oder muss, oder ob die Fußbodenheizung auf dem bestehenden Estrich montiert werden kann. Natürlich spielen auch Schallschutz und Wärmedämmung eine Rolle. Entsprechend vielfältig ist das Lösungsangebot von Uponor. Die einzelnen Systeme gehen auf die unterschiedlichen Herausforderungen ein.