Aber was bedeutet das für uns Handwerker und auch für die Betreiber von kältetechnischen Anlagen wie z.B. Wärmepumpen und Klimaanlagen in der Praxis?
Aktuell gibt es für die momentan gängigen Kältemittel (Anm.: wie z. B. R410a, R407c, R32, etc.) noch keine direkten Folgen und somit können die damit gefüllten Anlagen auch weiterhin betrieben werden. Einzig absehbar ist, dass durch die Quotierung der höchstzulässigen Gesamteinfuhrmengen in die EU, die ohnehin schon nicht mehr billigen Kältemittel in den kommenden Jahren weiter im Preis steigen werden und dadurch vermutlich der eine oder andere Betreiber auf das Nachfüllen seiner Anlage verzichten wird.
Bei Neuanlagen wird es beginnend mit dem Jahr 2027 sukzessive zu einem Verbot des Inverkehrbringens kommen. Zusätzlich tritt ab 2032 ein Service- und Wartungsverbot für Anlagen mit F-Gasen mit einem GWP > 750 in Kraft – ausgenommen davon sind recycelte und wiederaufbereitete Kältemittel.
Die Branche ist also bereits heute gefragt bzw. gefordert – insbesondere bei der Planung und Installation von kältetechnischen Anlagen – zukunftsorientiert zu handeln und vermehrt auf Geräte, die für den Einsatz von „zukunftsfitten“ Kältemitteln ausgelegt sind, zurückzugreifen. Dies hat infolge der zunehmenden Brennbarkeit dieser Kältemittel jedoch auch zur Folge, dass bei der Wahl des Aufstellungsortes sowie der Einsatzbedingungen, größeres Augenmerk auf diesen Umstand zu legen ist und gegebenenfalls Zusatzmaßnahmen notwendig sind bzw. sein werden. Leider gibt es derzeit noch keine klaren Richtlinien dafür und daher ist insbesondere den Herstellerempfehlungen großes Augenmerk zu schenken. Es liegen also sehr interessante Jahre mit großen Herausforderungen, aber auch immensem Potenzial einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz beizutragen, vor uns. Nicht zuletzt deshalb sind auch wir Handwerker gefragt, unser Wissen zu dieser Technologie konstant zu erweitern.
Lesen Sie diesen Artikel auf Seite 9 der aktuellen Ausgabe 11/2024 (ab 07.11.)!