Die mit 1. Jänner 2016 in Kraft tretende neue Richtlinie zur Kennzeichnungspflicht von Lüftungsgeräten war Anlass für das nachfolgende Interview mit Mag. Jochen Sattelberger, dem Geschäftsführer von Pluggit und Vorsitzendem des Verbands Komfortlüftung Austria (KLA).
Die EU-Richtlinie zur Kennzeichnungspflicht von Lüftungsgeräten (Artikel 4b EU-VO 1254/2014) tritt mit 1.1. 2016 in Kraft. Können Sie die Neuerungen kurz zusammenfassen?
Sattelberger: Die Richtlinie legt fest, dass nun auch Wärmepumpen, Wohnraumlüftungs- und andere Geräte mit einem Energielabel gekennzeichnet werden müssen. Dies ist bei vielen anderen Produkten schon gang und gäbe. Es wird dem Endverbraucher helfen, sich einen raschen Überblick über den Gesamtenergieverbrauch zu verschaffen. Voraussichtlich werden die vorhandenen Produkte mit der Güteklasse A+, A oder B klassifiziert werden.
Sie sprechen von Güteklasse A+ bis B – wird es kein A++ geben?
Sattelberger: Im Moment ist die beste Klasse, die man mit Lüftungsgeräten erreichen kann, A+. A++ ist im Moment nicht vorgesehen, da auch die technischen Möglichkeiten, dort hinzukommen, fehlen.
Wie streng ist das System tatsächlich bzw. wie werden aktuell durchschnittliche Lüftungsgeräte voraussichtlich eingestuft?
Sattelberger: Durchschnittliche Geräte werden die Kennzeichnung B erreichen. Die Kennzeichnung A+ ist dann von Funktionen wie etwa der luftqualitätsabhängigen Steuerung an zwei verschiedenen Messpunkten in der Abluft abhängig. Unsere Verbandsmitgliedern bieten diese Funktionen überwiegend an, und ich gehe davon aus, dass alle diese Geräte das A-Label erreichen und viele davon eben auch A+.
Lesen Sie das ungekürzte Interview ab Seite 64 der aktuellen Ausgabe 9/2015!