Es bietet sich also eine Innensanierung an, bei der das Rohr mit einem Luft-Sand-Gemisch freigeblasen und anschließend mit einer Kunststoffbeschichtung versiegelt wird. Allerdings gab es bisher kaum explizite Rechtsgrundlagen, wie dieses Verfahren durchzuführen ist und wie das Beschichtungsmaterial beschaffen sein sollte. Um unsachgemäßen Sanierungen und Verunreinigungen des Trinkwassers durch ungeeignete Materialien vorzubeugen, ist die Rohrinnensanierung daher ab 2021 ausschließlich Fachbetrieben erlaubt, die die Vorgaben bezüglich Material und Verfahren der neuen gesetzlichen Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes erfüllen. Die RISAN GmbH aus Starnberg hat diese Konformitätsbestätigung als bisher einziger Anbieter bereits erhalten. Das Beschichtungsmaterial wurde von RISAN speziell für den Einsatz in Trinkwasserrohren entwickelt, sodass gesundheitsschädliche Absonderungen ausgeschlossen sind.
„In durchschnittlich 70 Prozent aller Wasserleitungen hat sich eine Rost- und Kalkschicht abgelagert, die die Rohrstruktur schädigt“, erklärt Thomas Moriggl, Geschäftsführer der RISAN GmbH. „Ein Komplettaustausch der Leitung bringt aber enorme Kosten und Umstände mit sich und bedeutet einen hohen Zeitaufwand, da Wände aufgestemmt und Fliesen zerschlagen werden müssen. Dies ist für Bewohner und Eigentümer gleichermaßen belastend.“ Alternativ bietet sich eine Instandsetzung der Leitung in Form einer Rohrinnensanierung mit Kunststoff an, denn die Kosten betragen oft gerade einmal die Hälfte eines kompletten Austausches. Jedoch gibt es zahlreiche Arten von Beschichtungsmaterialien mit unterschiedlicher Qualität – und nicht alle sind gesundheitlich unbedenklich. Hinzu kommt, dass die staatlichen Richtlinien bisher eher Empfehlungen gleichkamen. „Dies verunsicherte die Branche genauso wie die betroffenen Endverbraucher“, so Moriggl. Neben der Materialqualität hängt das Resultat einer Rohrsanierung auch von der professionellen Einbringung des Materials in die Leitung ab. Daher setzt die RISAN GmbH bei ihrem System auf ein selbst entwickeltes Harz in Kombination mit erprobten Maschinen, die eine professionelle Sanierung innerhalb kürzester Zeit gewährleisten.
Harz wurde speziell für den Einsatz in Trinkwasserleitungen entwickelt
„Der wesentliche Unterschied bei unserem System ist der Ausgangspunkt: Früher haben Rohrsanierer die Harzhersteller um ein Produkt für den Einsatz in Trinkwasserleitungen gebeten, das sich dann in der Praxis aber nicht hundertprozentig dafür eignete“, berichtet Moriggl. „Wir sind von der anderen Seite hergegangen und haben gemeinsam mit Harzherstellern und den Zertifizierungsstellen ein Beschichtungsmaterial entwickelt, das speziell auf die Anforderungen an den Kontakt mit Trinkwasser optimiert ist.“ Da das Produkt nicht zugekauft sondern nach speziellen Vorgaben eigens gefertigt wird, behält das Unternehmen die Qualitätskontrolle in der Hand. Die eigene Rezeptur sorgt dabei für eine besonders leitungsverträgliche Mischung und garantiert Langzeitbeständigkeit auch bei hohen Wassertemperaturen.
Zu Beginn der Sanierung blasen die Techniker von RISAN zuerst Heißluft durch das wasserfreie Leitungsnetz, damit die Ablagerungen im Rohr trocknen und porös werden. Im Anschluss werden die gelockerten Bestandteile mit einem speziellen Luft-Sand-Gemisch entgegen der Fließrichtung in die Heizzentrale des Gebäudes geblasen. Dort werden Sand und Ablagerungen mit einer besonderen Maschine abgesaugt und in den Entsorgungskreislauf gegeben. „Wir machen laufend Druckproben auf das Leitungsnetz mit Luft, damit wir sehen ob das Netz während der Sandstrahlung dicht ist“, erklärt Moriggl. „So können wir evtl. Leckstellen identifizieren, die sozusagen nur noch durch Rost zugedeckt sind und die wir bei der Reinigung freilegen.“ Wenn die Leitungen innen wieder sauber sind, wird das Harz im flüssigen Zustand durch die Leitung geblasen und mit Heißluft ausgehärtet. Dadurch wird das Rohrnetz auch langfristig vor neuen Ablagerungen und vor Korrosion geschützt. Durch die physikalisch bedingte gleichmäßige Ausbreitung der Luft nach allen Seiten, wird die nahtlose und gleichmäßige Beschichtung sichergestellt. Unterschiedliche Gebäudegrößen vom Einfamilienhaus bis hin zum städtischen Krankenhaus kann RISAN dank dieser flexiblen Technik problemlos sanieren.
Einziger Anbieter mit gültiger Konformitätsbescheinigung nach UBA
Da die früheren vom Gesetzgeber gestellten Rahmenbedingung eher einer Empfehlung als einer Regel gleichkamen, hat RISAN bereits in den letzten Jahren besonderen Wert auf eine hohe Materialqualität gelegt, die über das geforderte Maß hinausging. Zum März 2019 wurde nun die bis dahin bestehende Beschichtungsleitlinie in ein Gesetz umgewandelt und angepasst. „Dadurch legt das Umweltbundesamt (UBA) eine Bewertungsgrundlage fest, die ganz genau definiert, welche Eigenschaften und welche Grenzen in Bezug auf das Beschichtungsmaterial einzuhalten sind“, so Moriggl. Aktuell läuft die Übergangsfrist bis März 2021, ab diesem Zeitpunkt darf kein Trinkwasserrohr innenbeschichtet werden, ohne dass eine Konformitätsbestätigung gemäß Bewertungsgrundlage des UBA beim entsprechenden Betrieb vorliegt. Die Einhaltung dieser Qualitätsstandards wird zukünftig zudem auch durch regelmäßige Fremdkontrollen durch akkreditierte Stellen überprüft. Dank der bereits bestehenden hohen Qualitätskontrolle bei RISAN, erfüllte das Unternehmen bereits alle geforderten Standards und hat die Konformitätsbescheinigung für Trinkwasser gemäß KTW-BWGL des UBA frühzeitig erhalten. „Wir sehen diese Entwicklung positiv, denn das bringt Rechtssicherheit in die Branche. Entscheidungsträger brauchen diese Grundlage, um sich mit gutem Gewissen für eine Rohrinnensanierung entscheiden zu können“, so Moriggl. „Umso mehr freut es uns, dass wir den Vorgaben des Umweltbundesamts durch unser bewährtes Vorgehen entsprechen.“
Rohrsanierung von innen erspart Komplettaustausch
Rost- und Kalkablagerungen in Trinkwasserleitungen schädigen die Rohrstruktur auf Dauer und machen eine Instandsetzung notwendig. Ein Komplettaustausch inklusive aufgestemmter Wände ist jedoch eine enorme finanzielle Belastung für die Eigentümer und bedeutet wochenlange Einschränkungen für die Mieter.
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