Es kommt nicht darauf an, sofort alles umzusetzen, sondern darauf, überhaupt einmal zu beginnen. Foto: Klobucsar
Stress ist unser täglicher Begleiter. „Red mich nicht an, ich bin grad im Stress.“ Wer hat so etwas noch nicht von seinen Kollegen gehört oder als Chef seinen Mitarbeitern gesagt? Kurzzeitig gehören derartige Stress-Stoßzeiten schon einmal dazu, aber über einen längeren Zeitraum sind solche oder ähnliche Folgen von psychischen Belastungen ohne ausreichende Erholungsmöglichkeiten gesundheitsgefährdend. Was gerne übersehen wird: Sie verursachen hohe Kosten.
Stress kostet
Vor 50 Jahren waren noch Unfälle und körperlicher Verschleiß die klassischen Erkrankungen am Arbeitsplatz. Heute wird arbeitsbedingter Stress als zweitwichtigstes Problem in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit von Firmen benannt. Der Zusammenhang zwischen arbeitsbedingtem Stress und psychischen Gesundheitsstörungen ist in zahlreichen Studien belegt. Zu enge Terminvorgaben und damit steigender Zeitdruck, Konflikte und Mobbing, aber auch mangelnde Anerkennung und Wertschätzung sowie der Angst um den Arbeitsplatz begünstigen die Entstehung von psychischen Erkrankungen. Laut Angaben des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungen nahmen 900.000 ÖsterreicherInnen im Jahr 2009 das Gesundheitssystem aufgrund psychischer Erkrankungen in Anspruch. Zwischen 2007 und 2009 konnte ein Anstieg der Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankungen um 22 Prozent verzeichnet werden. Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankungen dauern beinahe viermal so lange als aufgrund körperlicher Erkrankungen. Eine Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Deutschland hat ergeben, dass ein Fehlzeitentag ein Unternehmen im Schnitt mit rund 400 Euro belastet. Diese Zahlen bergen neben dem menschlichen Leid auch wirtschaftliche Gefahren, gerade für kleine Firmen. Aber nicht nur aufgrund von Krankenständen entstehen den Unternehmen Kosten. Erhöhte Fluktuation, verringerte Leistungsfähigkeit, unzufriedene Kunden und ein schlechtes Image tragen das ihre dazu bei.
Gesetzliche Verpflichtung
Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Pflicht des Arbeitgebers zu einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung festgeschrieben. Das bedeutet, dass sowohl körperliche als auch psychische Gefahren ermittelt, beurteilt und beseitigt werden müssen. Neben Hinweisen auf physikalische Einwirkungen, wie z. B. Arbeitsplatz, Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe, finden sich auch eindeutige Hinweise auf die „weichen“ Faktoren in diesem Gesetz. Das sind beispielsweise Arbeitsverfahren, soziale Beziehungen, Arbeitsvorgänge oder die Ablauforganisation im Unternehmen. Eine EUweite Inspektionskampagne soll den Blick auf eben diese psychosozialen Risiken lenken. In Österreich wird seit vergangenem Jahr durch das Arbeitsinspektorat vermehrt die Gefährdungsbeurteilung in Hinblick auf die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen geprüft. Doch wie soll man etwas erheben und dafür entsprechende Maßnahmen ableiten, das weder greifbar noch für jeden gleich ist? Nach dem Motto „Was dich stresst, lässt mich noch lange kalt“ empfinden Menschen gleiche Vorgänge sehr unterschiedlich.
Lesen Sie den gesamten Bericht samt Praxisbeispiel von Mag.a. Andrea Blattner (www.a-b-e.at) in Ausgabe 10 ab Seite 6.