Der Handelsverband begrüßt, dass am Montagabend endlich die technische Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II startete. Die Voranmeldung ist für Unternehmen zwei Wochen lang, bis 2. November 2023, möglich. “Wir freuen uns, dass die Bundesregierung diesen wichtigen ersten Schritt für die österreichischen Handelsunternehmen gesetzt hat. Jetzt braucht es rasch endgültige Klarheit über die Modalitäten der schon im Vorjahr angekündigten Hilfsmaßnahme. Unklar ist weiterhin, in welchem Ausmaß nun auch dem Handel, dem größten Arbeitgeber mit den meisten Unternehmen des Landes, zumindest ein Teil des beträchtlichen Mehraufwands für Energie ersetzt wird“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Dem Vernehmen nach sind die genauen Förderrichtlinien noch ausständig. Auch eine Genehmigung durch die Europäische Union steht noch aus.
Die technische Voranmeldung bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist notwendig, um die Abwicklung des Zuschusses noch innerhalb des befristeten Krisenrahmens der EU zu gewährleisten, der mit 31. Dezember 2023 endet. Auch wenn die notwendige Förderrichtlinie weiterhin aussteht, empfiehlt der Handelsverband den Betrieben, die Voranmeldung sofort zu nutzen. Denn diese ist Voraussetzung für eine spätere tatsächliche Antragstellung. Diese soll laut Wirtschaftsministerium voraussichtlich ab 9. November möglich sein. Sowohl bei der Voranmeldung als auch bei der Antragstellung gilt ein „first come, first served“ Prinzip. Dies ist insbesondere für kleine und mittelständische Händler kritisch zu sehen. Das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben.
Handel: Kein Energiekostenzuschuss für 2022
Der Unternehmens-Energiekostenzuschuss I für das Jahr 2022 war so ausgestaltet, dass de facto fast nur energieintensive Industrieunternehmen davon profitierten, der große Rest der Betriebe ging leer aus. Der Handelsverband appellierte deshalb vehement und bei jeder Gelegenheit an die Bundesregierung, von allen beihilferechtlichen Möglichkeiten, die die EU bietet, Gebrauch zu machen. Bereits vor Weihnachten 2022 wurde von der Bundesregierung der Energiekostenzuschuss II vorgestellt, der für das Jahr 2023 gelten sollte. Dass diesmal auch der Handel einen Teil seines beträchtlichen und unverschuldeten Energiekosten-Mehraufwands erstattet erhalten sollte, wurde mehrmals in Aussicht gestellt.
“Wir gehen davon aus, dass uns die Regierung hier im Wort bleibt“, sagt Handelssprecher Rainer Will. „Die Zeit drängt, jetzt ist schnelles und unbürokratisches Handeln entscheidend. Voranmeldung ist gut, Auszahlung ist besser! Insbesondere viele Nahversorger sind durch die Explosion der Energiekosten unverschuldet in eine existenzbedrohende Lage gekommen. Das Wasser steht diesen Betrieben wirtschaftlich bis zum Hals. Zufrieden können wir deshalb erst sein, wenn die Hilfe auch bei unseren Handelsbetrieben angekommen ist.“
Jeder zweite Händler in der Verlustzone
Wie prekär die Lage der Branche ist, wurde vonseiten vieler Mitgliedsunternehmen des freien und überparteilichen Handelsverbands zuletzt am 5. und 6. Oktober beim Tag des Handels in Gmunden hervorgestrichen. In einer Mitgliederbefragung im September 2023 gab jeder zweite Händler an, dass er heuer einen Verlust erwirtschaften werde. Mehr als jeder zweite Handelsbetrieb hat deshalb einen Investitionsstopp ausgerufen, jeder dritte sieht sich zu einem Personalabbau gezwungen.
Laut einer Studie von EcoAustria im Auftrag des Handelsverbands muss der Einzelhandel alleine heuer Mehrkosten von 486 Millionen Euro stemmen. Die Energiekosten sind auch im August wieder bei allen Energieträgern gestiegen. Laut Österreichischer Energieagentur liegt der Energiepreisindex aktuell um 50,9 % über dem Vergleichsmonat 2021, der Gaspreis ist sogar mehr als dreimal so hoch. „Zusammen mit den stark gestiegenen Kosten für Mieten, Zinsen und Großhandelspreisen bleibt die Lage angespannt. Darauf ist auch bei den bevorstehen KV-Verhandlungen Rücksicht zu nehmen“, meint Will abschließend.