Schöne Duschen sind begehrt – der fachgerechte Einbau und die Vorbereitung von Entwässerungsgegenständen ist Sache des Installateurs. Foto: HL
In Zusammenarbeit mit den Hafnern, Platten- und Fliesenlegern sowie dem Österreichischen Fliesenverband wurde ein Merkblatt erstellt, das die fachgerechte Abdichtung und den Einbau von Entwässerungsgegenständen beschreibt. Nachdem die Fertigstellung der ÖNORM B 3407 (Planung und Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten) und der ÖNORM B 3692 (Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen) noch aussteht, jedoch ständig neue Schadensfälle auftreten, die auf Ausführungsmängel einzelner Gewerke zurückzuführen sind, ist es mir ein Anliegen, wichtige Informationen des Merkblattes in Kurzfassung wiederzugeben.
Planung und Ausführung
Bereits in der Planungsphase sind alle Konstruktions- und Ausführungsdetails, auch schalltechnische Maßnahmen, sowie die Feuchtigkeitsbeanspruchungsgruppe vom Planenden festzulegen. Für die baulichen Voraussetzungen, die umgebenden Wandflächen sowie die zu verwendenden Dichtmaterialien sind dabei folgende Regeln einzuhalten:
* Zementgebundene oder Gipskartonplatten, auf die ein Oberbelag verlegt wird, sind unabhängig vom Abstand der Ständerwandprofile doppelt zu beplanken und Maßungenauigkeiten vor dem Aufbringen der Abdichtung auszugleichen.
* Aussparungen im Estrich für Badewannen und Duscheinbauten sind gemäß der Größe der Sanitärgegenstände vorzusehen.
* Leitungen sind in diesem Bereich nur insoweit zulässig, als sie für die Ver- und Entsorgung des betreffenden Sanitärgegenstandes notwendig sind.
* Schalltechnische Maßnahmen sind gemäß ÖNORM B 8115-s bzw. nach Herstellerangaben zu erbringen.
* Wandflächen im Spritzwasserbereich von Badewannen und Duschen sind in der gesamten Länge dieser Einbauten sowie beidseitig 30 cm über den Rand hinausgehend mit einer Verbundabdichtung zu versehen.
Verbundabdichtung
* Die Verbundabdichtung ist mindestens 2,05 Meter von der Estrichoberkante bzw. Badewanne, Dusche oder verfliesten Duschbelägen herzustellen.
* Befinden sich Armaturen oder Wasserauslässe außerhalb des Maßbereichs, ist die Flächenabdichtung 30 cm über dem obersten/seitlichen Auslass auszuführen.
* Die waagrechte Isolation ist im Sockelbereich 6 cm hochzuziehen.
* Elektroinstallationen sind in diesem Bereich fallend auszuführen, damit kein Wasser in die Installationsrohre eindringen kann.
* Verbundabdichtungen müssen nach EN 14891 geprüft sein.
* Dichtbänder sind bei allen Innen- und Außendecken zu verwenden und 5 cm zu überlappen.
* Durchdringungen von Verbundabdichtungen sind mit geeigneten Dichtmanschetten in die Flächenabdichtung einzubinden.
Armaturenauslässe und Wasserrohre
* Armaturenauslässe von Wasserrohrinstallationen müssen mind. 7 mm und max. 12 mm über den verlegereifen Untergrund herausragen. Bei Mehr- oder Minderbelagstärken ist das aktuelle Maß des Belags zu berücksichtigen.
* Bei Mischbatterien sind die werkseitigen Dichtflanschkonstruktionen (Bestandteil der Unterputz-Armatur) zu verwenden.
* Abflussrohre müssen mindestens 30 mm im rechten Winkel aus dem Untergrund herausragen.
Ablaufgegenstände und Duschrinnen
* Alle Abläufe sind mit Klebe-, Schraub- oder Festflansch mit dem Abdichtungsmaterial der Flächenabdichtung in diese einzubinden.
* Die Einbindung des Ablaufgegenstandes hat so zu erfolgen, dass sich die Flächenabdichtung des umgebenden Bodens über den gesamten Querschnitt des Bodenaublaufs entwässert.
* Stehfalz oder Erhöhungen, die eine vollflächige Entwässerung der Dichtebene verhindern, sind zu vermeiden.
* Schraubbare Dichtflanschanschlüsse samt Dichtungsring (bzw. Aufstockelemente) sind vom Installateur zu montieren. Jedoch werden sie vom Isolationshersteller (meist der Fliesenleger) wie die Klebeflanschanschlüsse in die Verbundabdichtung eingearbeitet.
* Klebeflanschanschlüsse der Abläufe müssen eine Flanschbreite von 40 mm und eine geeignete Oberfläche zur Aufnahme der Verbundabdichtung aufweisen.
Silikon und Gefälle
* Silikon ist kein Klebe- oder Dichtmittel!
* Oberbeläge sind nicht feuchtigkeitsdicht und bei längerem Einwirken von Staunässe durch Dusch- und Reinigungswasser ist mit Schäden an der Verbundabdichtung zu rechnen.
* Eine Duschrinne gilt als gezielte Entwässerung, und deshalb ist nach ÖNORM B 2207 ein Gefäll von 2 Prozent zum Entwässerungsgegenstand einzuhalten.
* Derzeit ist im Vorschlag der ÖNORM B 3407 Folgendes angeführt: Gefälle im Innenbereich sind mit mindestens 1 Prozent, jene im Außenbereich mit mindestens 2 Prozent herzustellen. In Abhängigkeit von der Oberflächenbeschaffenheit des Belages kann mehr Gefälle erforderlich sein.
Badewannen und Duschtassen
* Durch unvermeidbare Bewegung bei schwimmenden Konstruktionen sind Badewannen und Duschtassen möglichst auf die Rohdecke zu stellen.
* Eine Flächenabdichtung ist auch hinter/unter der Badewanne oder Brausetasse vom Planer gewerksübergreifend vorzusehen, wobei es sich um keine Gebäudeabdichtung handelt.
* Badewannen und Duschtassen müssen standfest so montiert sein, dass es bei bestimmungsgemäßer Nutzung zu keiner Verformung und Setzung kommt.
Montageelemente oder Dichtelemente des Produktherstellers zwecks Anarbeiten an die Flächenisolierung sind zu verwenden.