Verpflichtende ÜA-Kennzeichnung

24.09.2020 | News

Ab März 2021 ist die ­Verwendung ÜA-gekennzeichneter Bauprodukte für ­Rohre und Formstücke sowie Gebäudearmaturen für die Trinkwasserversorgung verpflichtend. Ohne ÜA-Kennzeichnung dürfen neu einzu­bauende Produkte danach nicht mehr verwendet werden.

Am 15. März 2019 trat die 1. Novelle zur Baustoffliste ÖA „Neufassung 2015“ in Kraft. Die -Novelle enthält u. a. die Produkte „Rohre und Formstücke“ (organische, zementgebundene und metallische Werkstoffe) sowie „Gebäudearmaturen“. Damit wird in Österreich die Trinkwassereignung dieser Bauprodukte auf Basis der ÖNORM B 5014 Teile 1 – 3 verbindlich geregelt.

Was heißt „Baustoffliste ÖA“?
Die Baustoffliste ÖA ist eine Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik im Auftrag der Bundesländer und gilt in allen Bundesländern in ihrem Wirkungsbereich. Die Bestimmungen der Baustoffliste ÖA müssen für die Verwendung dieser Bauprodukte eingehalten werden, und zwar unabhängig davon, wo die Produkte erzeugt worden sind – ob im Inland oder im Ausland. Behörden, Planern und Verwendern wird damit ein Instrumentarium an die Hand gegeben, um die Verwendbarkeit dieser Bauprodukte mit einem ein-fachen Nachweissystem – Registrierungsbescheinigung + ÜA-Kennzeichnung – kontrollieren zu können.

Lesen Sie den ungekürzten Artikel auf Seite 14 der aktuellen Ausgabe 9/2020!

Tags:

Anzeigen

Anzeigen

Newsletter

Aktuelle Events

  • Viterma Hausmesse

    Besuchen Sie am 19. und 20. September die Hausmesse Viterma

  • Relevantes aus dem Normenwesen

    23.09.2025 // SHL-Center Wien, Marksteinergasse 3, 1210 Wien
    Diese Weiterbildung bietet einen kompakten Überblick über aktuelle ÖNORMEN (u. a. B 2531, H 12828, H 5195-1, H 5155). Ziel ist es, Fachkräfte über neue Standards und deren Umsetzung in der Praxis zu informieren. Die Teilnahme ist kostenlos, der Kurs dauert von 9:00 bis 17:00 Uhr. Referent ist Ing. Michael Mattes, gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.

  • Umgang mit Regenwasser und Abwasser – Starkregen und Trockenheit

    23.09.2025 // Wien & Salzburg
    Beim Umgang mit Regenwasser steht die Siedlungswasserwirtschaft in einem Spannungsbogen zwischen „Erhaltung und Schaffung von Flächen für Siedlungs- und Gewerbevorhaben“ und der „Wiederherstellung der natürlichen Abflüsse im stofflichen und hydraulischen Sinn“. Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, Verkehrs- und Siedlungsflächen so zu planen, dass das Abflussverhalten und auch die stoffliche Zusammensetzung dem unbebauten Zustand der Flächen entsprechen. Hinzu kommen Anforderungen zur Vermeidung von Hochwassersituationen. Um dies zu erreichen, stehen zentrale und dezentrale Lösungen bereit.

Melden Sie sich hier an, um laufend die aktuellsten News zu erhalten.