ElWG-Beschluss ist Pflichtprogramm noch für diese Legislaturperiode

18.08.2024 | News

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) drängt weiterhin auf die Beschlussfassung zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Die zuletzt seitens der ÖVP als Hindernis ins Feld geführte fehlende Bekanntmachung der novellierten EU-Strombinnenmarktrichtlinie erfolgte in der vergangenen Woche.

Ihre Inhalte sind bereits seit längerem bekannt und im Entwurf zum ElWG enthalten. „Das ElWG ist fertig geschnürt und sollte noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Andernfalls droht eine Verzögerung auf ungewisse Zeit, in der die Nutzung erneuerbarer Energie, der Ausbau der Netze und die Integration neuer Netznutzer stockt. Ohne das ElWG werden wir den Anforderungen an ein modernes Energieversorgungssystem nicht gerecht und kommen in der Energiewende in Österreich nicht weiter!“, warnt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.

Warum das ElWG so wichtig ist!

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, kurz ElWG, schafft die Grundlagen für eine moderne Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energie. Mithilfe des ElWG soll die Grundlage für die zukünftige Netzplanung und -erweiterung geschaffen werden. Transparenz über Netzanschlusskapazitäten für alle Strommarktteilnehmer soll damit hergestellt, Kund:innenrechte gestärkt und die Informationspflichten der Netzbetreiber und Stromlieferanten erweitert werden.

Das ElWG ersetzt den in die Jahre gekommenen Rechtsrahmen für die Elektrizitätswirtschaft.Wesentliche Bestimmungen wie etwa neue Möglichkeiten für Direktleitungen, die sowohl für die Kleinwasserkraft als auch für Industrie und Gewerbe Verbesserungen bringen, sind darin enthalten und sollten umgehend beschlossen werden!“ fordert Christoph Wagner, Präsident der Kleinwasserkraft Österreich, von den Parlamentsparteien.

Die IG Windkraft sieht im ElWG das dringend nötige Betriebssystem für die Energieversorgung der Zukunft. „Ohne dieses Gesetz werden die Erneuerbaren weiterhin in die zweite Reihe verbannt. Während Windräder wegen Leistungsspitzen abgeschaltet werden, fließt noch immer Atomstrom ungehindert durch unsere Stromnetze. Das ElWG leistet hier Abhilfe und liefert die nötige Rechtssicherheit für die Branche und für zukunftstaugliche Investitionen im Energiebereich“, sagt Josef Plank, Obmann der IG Windkraft.

Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft betont: „Das ElWG steht für vorausschauenden Netzausbau. Genau den brauchen wir, um das Potenzial von Bioenergieanlagen zur Netzstabilisierung und Grundlastversorgung voll ausschöpfen zu können. Andernfalls drohen massive Einbußen. Es geht um die wirtschaftliche Stabilität einer ganzen Branche!

Die Branche der Erneuerbaren ist überzeugt, dass ohne das ElWG nicht nur die Klimaziele nicht erreicht, sondern insbesondere wichtige Weichenstellungen für die Standortentwicklung und den Arbeitsmarkt in Österreich verabsäumt werden. Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Photovoltaic Austria, dazu: „Man riskiert alle Ziele in der Klimapolitik aber auch der Standortentwicklung, sowie die Wirtschafts- und Arbeitsplatzziele weit zu verfehlen. Irrationale Wahlkampfgedanken müssen daher hintenangestellt und im Interesse Österreichs gehandelt werden!

Strafzahlungen ohne ElWG

Auch ist Österreich aufgrund des fehlenden ElWGs derzeit gleich bei zwei EU-Gesetzen in der Umsetzung säumig und hat mit Strafzahlungen zu rechnen, die mit jedem Tag ohne das Gesetz weitere Kosten verursachen, da nicht nur ein Pauschalbetrag fällig wird, sondern ein Tagsatz für jeden Tag, an dem Österreich mit der Erfüllung der bereits eingemahnten EU-Vorgaben weiter hinterherhinkt.

Das ElWG ist nicht nur für die Elektrizitätswirtschaft, sondern auch für Konsumenten und Konsumentinnen, die Wirtschaft und die Industrie enorm wichtig. Es ist die Grundlage für eine moderne und nachhaltige Stromversorgung in ganz Österreich. Jeder weitere Tag ohne dieses Gesetz bringt immer mehr Sand ins Getriebe und vernichtet Geld!“, betont Prechtl-Grundnig. Das Gesetz gehöre zügig zur Abstimmung ins Parlament, wo eine Zweidrittelmehrheit herzustellen ist. Falls erforderlich, auch in einer Sondersitzung des Parlaments im Sommer.

Mehr Informationen unter erneuerbare-energie.at

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