Enthärtungsanlagen der Baureihe softliQ von Grünbeck sind DVGW-zertifiziert – und somit eigensicher.
Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH
Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen entsprechende Sicherungseinrichtungen verwendet werden, um ein Rückfließen von Nichttrinkwasser in die Trinkwasserversorgung – und damit eine Verunreinigung des Trinkwassers – zu verhindern. In letzter Zeit gab es immer wieder Diskussionen, ob Enthärtungsanlagen abgesichert werden müssen oder nicht. In dem im September dieses Jahres erschienenen DVGW-Positionspapier wurde eindeutig auf diese Thematik eingegangen. Das Ergebnis lautet wie folgt: „Vor dem Einsatz in der Trinkwasser-Installation sollte das einzusetzende Gerät zur Wasserbehandlung insbesondere bei der Entwicklung, hygienisch überprüft werden. Enthärtungs- und Kalkschutzanlagen in der Trinkwasser-Installation mit aktuell gültigem DVGW-Zertifikat sind bereits eigensicher und bedürfen daher keiner zusätzlichen Absicherung. Die eingesetzten Materialien und Werkstoffe müssen der Trinkwasserverordnung inklusive der entsprechenden Bewertungsgrundlagen und UBA-Leitlinien und -Empfehlungen entsprechen.“ Grünbeck-Enthärtungsanlagen, die im Trinkwasserbereich eingesetzt werden, sind DVGW-zertifiziert und somit eigensicher. Das bedeutet, dass vor einer DVGW-zertifizierten Anlage keine zusätzlichen Sicherungseinrichtungen mehr notwendig sind. Gerade bei Preisvergleichen sollte man diesen Aspekt auf keinen Fall aus den Augen verlieren.