EU Trinkwasserrichtlinie neu

22.03.2021 | News, Sanitär

Nach fünf Verhandlungsjahren wurde mit der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie ein neuer europäischer Standard geschaffen, der wesentlich zum Schutze der Gesundheit und zur besseren Information rund um die Trinkwasserversorgung beitragen soll. Ein Kommentar von Florian Matzka, Policy Officer für Wasserwirtschaft & Umwelt, ‎VÖWG (Verband öffentlicher Wirtschaft)

In der Konzeption waren dabei die Umsetzung der Forderungen der Europäischen BürgerInneninitiative „Right2Water“, EU-weite harmonisierte Regelungen zu Materialien und Werkstoffen sowie eine Ausweitung des risikobasierten Ansatzes über die gesamte Versorgungskette vorrangig. Außerdem wurden Indikator- sowie Testparameter für Trinkwasser angepasst. So muss nun auf zusätzliche Vertreter der Stoffgruppen der perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) oder hormonaktiven Substanzen wie Bisphenol-A getestet werden.Auch Grenzwertanpassungen, wie beispielsweise der Grenzwert für Blei, wurden vorgenommen. Weiters sollen auch Mikroverunreinigungen, im speziellen Mikroplastik, verstärkt im Wasser überwacht  werden, wobei die geeignete Messmethode erst durch die Europäische Kommission festgelegt und binnen drei Jahren nachgereicht werden soll. Außerdem müssen KundInnen zumindest einmal im Jahr über die Wasserqualität, den Preis und die Verbrauchswerte eines Durchschnittshaushaltes informiert werden, um Bewusstsein für das Gut Wasser zu schaffen. In öffentlichen Gebäuden müssen frei zugängliche Trinkwasserbrunnen installiert werden. Gesamt soll das kostenlose Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden in der EU den BürgerInnen eine Ersparnis von 600 Millionen Euro bringen. Als österreichischer Erfolg ist zu verbuchen, dass der aus undurchdachten Maßnahmen – wie eine Vervielfachung der Probenahmefrequenzen – im Richtlinienvorschlag resultierende Kostenanstieg zu großen Teilen abgewendet werden konnte – In Österreich wird das Trinkwasser bekanntlich von vielen kleineren Wasserversorgungsunternehmen bereitgestellt, für die die der ursprüngliche Vorschlag der Kommission eine siebzigfache Preiserhöhung ohne jeglichen Zusatznutzen für die KonsumentInnen bedeutet hätte.

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