Gasumlagen auf Gasexporte gefährden Versorgungssicherheit und bedrohen den Binnenmarkt

06.02.2024 | News

Italien will nach dem Vorbild Deutschlands ab April eine neue Gasumlage einführen. Deutschland hat bereits 2022 eine aus FGW-Sicht EU-rechtswidrige Gasspeicherumlage eingeführt. Der Fachverband Gas Wärme warnt: „Das bedroht die Gasdiversifizierung Österreichs.“

Die italienische Regierung will heuer im Frühjahr eine neue Gasumlage auf ihre Gasexporte einführen. Konkret will Italien ab 1. April 2024 für „Ausspeisungen von Gas aus dem italienischen Fernleitungsnetz“ und damit auch auf Gasexporte von Italien nach Österreich eine Abgabe von 2,1908 Euro/MWh einheben. Die italienische Regulierungsbehörde ARERA hat dazu kürzlich ein Konsultationsdokument veröffentlicht.

Der Fachverband Gas Wärme (FGW) in einer ersten Reaktion: „Das kann zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit Österreichs und der Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen führen“, sagt FGW-Geschäftsführer Mag. Michael Mock.

Damit nehmen sich die Italiener die deutsche Gasspeicherumlage, die seit 1. Oktober 2022 in Kraft ist, zum Vorbild. Seither werden Gasexporte aus Deutschland nach Österreich und andere deutsche Nachbarländer mit der Speicherumlage belastet. Gasexporte von Deutschland nach Österreich wurden dadurch erheblich verteuert. Und die Preise steigen weiter: Seit Einführung mit 0,59 EUR je Megawattstunde wurde die Umlage bereits mehrfach erhöht. Seit Jahresbeginn verrechnet Deutschland bereits 1,86 EUR/MWh. Das entspricht einer Erhöhung der Umlage auf mehr als 300 Prozent. Dem Vernehmen nach sei die nächste Erhöhung bereits zur Jahresmitte zu erwarten.

Deutsche Abgabe auf Gas ist Exportsteuer

Die deutsche Gasspeicherumlage ist nach dem uns vorliegenden Gutachten eindeutig unionsrechtswidrig“, sagt Mock. Er stützt sich bei seiner Aussage auf ein Rechtsgutachten der Kanzlei bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH. Aus dem Gutachten von RA Priv.-Doz. DDr. Christian F. Schneider geht klar hervor, dass „nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH hier unter anderem ein Verstoß gegen Art 28 Abs 1 AEUV vorliegt (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)“. Das ist also ein Verstoß gegen einen der grundlegendsten Verträge der Europäischen Union. Mock: „Das muss auch der Europäischen Kommission bewusst sein, die bisher nur wenig gegen die Gasexport-Umlage unternommen hat.“

Mit dieser Entwicklung stehe der europäische Binnenmarkt am Rande der Selbstaufgabe und die Entkopplung der verschiedenen europäischen Marktgebiete werde weiter verschärft. Statt den Binnenmarkt zu stärken, würden mit diesen nationalen Maßnahmen viel mehr die Solidaritätsbestimmungen der europäischen SOS-Verordnung ad absurdum geführt.

Gas-Exporte werden dadurch wirtschaftlich weniger attraktiv

Dabei kommen diese zusätzlichen Abgaben auf Gas aus Deutschland beziehungsweise Italien einer Exportsteuer gleich. Denn damit werden Gas-Exporte aus diesen Ländern wirtschaftlich weniger attraktiv. Abgesehen von den Mehrkosten, die Haushalte und Wirtschaft gleichermaßen belasten, sorgt die Gasspeicherumlage für eine Verschlechterung der Gasversorgungssituation in Österreich. Denn sie durchkreuzt österreichische Bestrebungen, die Abhängigkeit von russischem Gas durch vielfältigere Bezugsquellen, zum Beispiel durch Gas aus Deutschland oder Italien, zu verringern.

Um die österreichische Bevölkerung und Wirtschaft vor weiteren Kostensteigerungen bei den Energiepreisen zu schützen, fordert der Fachverband Gas Wärme die heimische Politik dazu auf „mit mehr Nachdruck gegen die Gaspreisumlage Deutschlands aufzutreten und jetzt auch gegen die Einführung der geplanten italienischen Gasumlage aktiv zu werden“.

Mehr Informationen unter gaswaerme.at

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