Optimierte Dimensionierung von Wärmepumpen

06.04.2021 | Heizung, News, TOP Heizung

Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Wärmeerzeugungsanlagen vor allem im Nichtwohnbau überdimen­sioniert sind. Dies führt zu ­vielfältigen Nachteilen.

­Eine zu groß dimensionierte Haus­technik beansprucht nicht nur mehr Platz im Gebäude, der Investor muss für Anschaffung und Instandhaltung auch mit mehr Kosten rechnen. Die Haustechnik ­arbeitet dann oftmals im ineffizienten Teilbereich, verursacht meist höhere Betriebskosten und der Energieverbrauch und somit auch die Energiekosten sind höher als notwendig. Zu leiden hat dann nicht nur der Nutzer, dem nicht der erhoffte Komfort geboten wird, sondern auch der Klimaschutz, denn die gewünschte Reduktion an Energie und CO2 tritt in der Praxis nicht ein, weil die Anlage einfach nicht ihre Performance ­leisten kann. Klimaschutz und Modernisierung bekommen das Image von teuer und nicht zielführend.

e7-Studie im Auftrag der Stadt Wien
In einer Studie hat sich das Wiener Forschungs- und Beratungsunternahmen e7 mit dieser Problematik im Nichtwohnbereich genauer befasst, wobei der Schwerpunkt der Untersuchung auf größere Wärmepumpen gelegt wurde. Wie kommt es, dass ­Anlagen noch immer überdimensioniert werden? Welche Schritte können von wem gesetzt werden, um hier Verbesserungen für alle zu erreichen? Die Studie wurde im Auftrag der Stadt Wien, Magistratsabteilung 20 – Energieplanung, durchgeführt.
Für die Auslegung der Gebäudetechnik werden im Regelfall die geltenden Normen herangezogen, sind sie doch die öffentlich anerkannte gemeinsame Grundlage für ­Planung und Errichtung. Die Verwendung der geltenden Normen ist in der Regel sehr wichtig, da sich so alle Beteiligten auf gemeinsame Standards festlegen und viele Schnittstellen untereinander klar fest­geschrieben sind.

Dr. Georg Benke

Im Idealfall bilden die geltenden Normen den Stand der Technik ab. Viele dieser geltenden Normen bieten allerdings zu wenig Flexibilität oder Möglichkeiten, die Energietechnologien zur Gebäudekonditionierung dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Auch vorhandene Flexibilitäten sind in den üblichen Berechnungsprogrammen nicht immer umgesetzt, sind den Planern unbekannt oder erhöhen den Planungsaufwand, ohne ab­gegolten zu werden. Bei den gängigen Normberechnungen werden Parameter angesetzt, die entweder einem veralteten Baustandard entsprechen oder für so ungünstige Rahmenbedingungen ausgelegt sind, die in der Realität nicht oder nur äußerst selten ein­treten. Das führt in der Regel zu einer nicht unwesentlichen Überdimensionierung der Anlagentechnik. Wird die Anlagentechnik kleiner ausgelegt, als es die Norm vorsieht, so besteht die Gefahr, dass sich die Beteiligten aus dem rechtssicheren Raum bewegen. Die geltenden Normen werden in einem Streitfall vor Gericht als Basis für die Aus­legung herangezogen und dieses Risiko wird in der Regel freiwillig nicht so einfach übernommen. Es ist aber auch zu erwähnen, dass Planer in dem System quasi gefangen sind. Das Planungshonorar ist meist abhängig vom Investitionsvolumen des Planungs­gegenstands. Wenn also groß geplant wird, kostet die Anlage mehr und das Honorar ist größer. Wenn die Haustechnikanlage aufgrund einer Innovation kleiner ausgelegt wird, ist zwar auf Planerseite ein Mehraufwand entstanden, jedoch wird das Honorar kleiner ausfallen, wenn dieser planerische Mehraufwand nicht vorher vereinbart wurde.

Diesen Beitrag finden Sie ungekürzt auch ab Seite 42 der aktuellen Ausgabe 4/2021!

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