Hurra! Endlich! Jetzt kommt bald wirklich Bewegung in eine Sache, die der Branche seit vielen Jahren unter den Nägeln brennt: Im Vergaberecht soll das Billigstbieterprinzip durch das Bestbieterprinzip abgelöst werden! Also noch nicht gleich, zuerst kommt es mal zu einer Enquete, sprich einer Expertentagung, die im November über die Bühne gehen soll. Träger dieser Enquete, die im Parlament stattfinden wird, ist eine breit angelegte Sozialpartner-Initiative mit dem Namen: „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!“ Hinter dieser Initiative stehen zwölf
Bundesinnungen und zwei Fachverbände aus dem Bau- und Baunebengewerbe, drei einschlägige Fachgewerkschaften sowie die Parlamentsklubs der SPÖ und der ÖVP. Gemeinsam haben die Proponenten der Initiative bereits einen detaillierten Forderungskatalog ausgearbeitet, der genaue Vorschläge zur Adaptierung des Vergaberechts, Maßnahmen gegen Scheinfirmen und auch die Änderung sonstiger Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Einführung eines Sanierungsbonus als Absetzbetrag, auflistet. Wen es genauer interessiert: Der Forderungskatalog ist ebenso wie weitere Informationen auf www.faire-vergaben.at zu finden.
An erster Stelle steht aber der Wunsch nach Einführung des Bestbieterprinzips inklusive Qualitätskriterien, Regionalität, sozial- und arbeitsrechtlicher Standards und Prüfung der Angemessenheit des gebotenen Preises. Jetzt brauchen die Initiatoren nur mehr die Regierung zu überzeugen und schon kann es losgehen ...
... ähhh ... Moment mal: Wenn SPÖ und ÖVP sich samt ihrer
Vorfeldorganisationen und Parlamentsklubs mit einer ganzen Branche einig sind, dass eine Maßnahme nötig und sinnvoll ist, und wenn der Vorteil dieser Maßnahme auch jedem einleuchtet – wen müssen die dann noch überzeugen? Sind die nicht eh in der Regierung? Nur so eine Frage. Weiter im Text.
Aber das eigentlich Spannende daran ist, dass die Initiatoren bei der „Fairen Vergabe“ auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Vergaberecht pochen, die unter anderem Folgendes besagt:
„...angemessene Einbeziehung umweltbezogener, sozialer und
arbeitsrechtlicher Erfordernisse in die Verfahren zur Vergabe
öffentlicher Aufträge ... nicht den Preis allein als Zuschlagskriterium verwenden ...“
Ja, das sagt die böse EU, die immer für alles verantwortlich
gemacht wird, was hierzulande nicht passt. Gut, vielleicht kommt so endlich österreichweit das Bestbieterprinzip, das wir schon lange haben wollten, aber nicht zusammengebracht haben – wenns uns Brüssel vorschreibt. Kleiner Umweg, aber was soll‘s: Hurra!
Editorial 9/2014
Billigstbieterprinzip? Bestbieterprinzip! Brüssel.
- Gelungene Symbiose
- Zusammenarbeit vermeidet Mängel