Bis zu 50 % bzw. maximal 200 Euro des förderfähigen Rechnungsbetrags (inkl. MWSt.) werden für eine einmalige Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten erstattet. Außerdem werden bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bezuschusst, auch wenn die Reparatur dann nicht durchgeführt wird. Eingelöst wird die Förderung bei den teilnehmenden Partnerbetrieben, denn der Bonus wird direkt von der Rechnung abgezogen. Dazu ist lediglich ein Reparaturbon erforderlich.
Dieser Bon lässt sich ganz einfach auf der Website www.reparaturbonus.at beantragen. Dort gibt der Nutzer seine persönlichen Daten ein, die mit den behördlich gespeicherten Angaben abgeglichen werden. Dann erhält er seinen Bon per E-Mail. Dieser ist innerhalb von drei Wochen bei einem der Partnerbetriebe einzulösen. Sollte einmal ein Reparaturbon verfallen, kann direkt wieder ein neuer erzeugt werden. Eine einfache und unbürokratische Lösung für den Konsumenten.
Eine Liste der mehr als 1.000 teilnehmenden Betriebe steht ebenfalls auf der Website bereit. Unter dem Stichwort „Lüftungsanlage“ sind dann die Unternehmen in einem kleineren oder größeren Umkreis zu finden. Zudem bietet das Portal eine Liste der Partnerbetriebe je Bundesland in einer PDF-Datei an. Die Meltem-Komfortlüftung ist langlebig und robust. Sollte doch einmal eine Reparatur notwendig sein, hilft jetzt zusätzlich der Reparaturbonus. Dieser kann z.B. beim österreichischen Vertriebspartner von Meltem, der Firma P. Rieß GmbH in Gmunden, eingelöst werden. Bis 2023 stehen für die Aktion 60 Millionen Euro zur Verfügung. Wurde ein Bon eingelöst, kann wieder ein neuer erstellt und für ein weiteres Gerät eingesetzt werden.
Reparieren statt Ausrangieren
Das Klimaschutzministerium fördert Reparaturen von elektrischen und elektronischen Geräten. Zu den förderfähigen Geräten zählen die Komfortlüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung der Firma Meltem, die von Privatpersonen betrieben werden.
- Neuer Schwerpunkt
- Joint Venture