Ab sofort sind nun alle Wiener Betriebe mit entsprechender Gewerbeberechtigung am Reparaturbonus teilnahmeberechtigt. Unterstützt wird die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, durch eine bundesweite Förderung in der Höhe von 130 Mio. Euro bis zum Jahr 2026. „Ich freue mich über die Einführung des Bundesreparaturbonus, um hier wichtige Schritte für die Umwelt zu setzen und sehe auch eine gute Möglichkeit für die Unternehmen, ihr Geschäftsfeld zu erweitern. Besonders wichtig ist mir, dass alle Gewerbebetriebe der Elektrobranche die Möglichkeit haben teilzunehmen“, sagt Maria Smodics-Neumann, Spartenobfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien.
Vorteile für Wiener Betriebe
Alle Betriebe der Sparte Gewerbe und Handwerk mit entsprechender Gewerbeberechtigung können teilnehmen. Die Palette der geförderten Produkte ist sehr breit und umfasst fast alle elektrischen und elektronischen Geräte, welche von Privatpersonen im Haushalt und Garten genutzt werden.
Dazu zählen Küchen- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge und Gartengeräte, IT- und Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie Elektro- und Elektronikgeräte für Freizeit, Sport und Gesundheit.
50 Prozent der Reparaturkosten werden ersetzt
Die Förderung kann von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen werden und soll 50 Prozent der Kosten bis zu max. 200 Euro je Reparatur bzw. max. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag betragen. Dazu ist es notwendig, sich über eine Förderungs-Website einen Bon herunterzuladen und diesen im Reparaturbetrieb vorzuweisen. Bezahlt wird dann nur noch die Differenz zur Förderung. Den Förderbetrag erhält der Reparaturbetrieb von der Förderstelle ersetzt. Pro Person können im Förderzeitraum beliebig viele Bons schnell und unkompliziert heruntergeladen und eingelöst werden.
Über den Reparaturbonus
Der Bundesreparaturbonus ist eine Bundesförderung zur Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unterstützt die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, durch eine bundesweite Förderung in der Höhe von 130 Mio. Euro bis zum Jahr 2026. Die Förderung wird von der Europäischen Kommission im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans finanziert. „Durch die vermehrte Reparatur von Elektrogeräten werden diese länger genutzt, Abfälle vermieden und Rohstoffe geschont. Gleichzeitig bedeutet es mehr Nachfrage für die heimischen Reparaturbetriebe“, so die Spartenobfrau Maria Smodics-Neumann: „Eine Win-win-Situation für die Umwelt, die Konsumenten und die Wirtschaft.“