Nach § 13 AStV sind Anlagenbetreiber verpflichtet, ihre Lüftungsanlagen mindestens einmal jährlich, längstens jedoch alle 15 Monate, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Wie Sie bei der Prüfung richtig vorgehen und welche technischen Regelwerke hinsichtlich Hygiene und Brandschutz anzuwenden sind, erfahren Sie im diesem Tagesseminar.
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