Strom auf Eis

Quelle: Screenshot
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Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) übt harsche Kritik an der fehlenden Verordnung für den Investitionszuschuss für erneuerbare Stromprojekte. „Die Verordnung ist umgehend in Begutachtung zu schicken und so rasch wie möglich in Kraft zu setzen!“, bemerkt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.

von: Redaktion

Während die Vergabe von Marktprämien noch der Genehmigung durch die EU bedurfte, waren die Regelungen zur Vergabe des Investitionszuschusses im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) unmittelbar nach Beschlussfassung und Verlautbarung des Gesetzes vor einem halben Jahr bereits rechtskräftig.
„Schon vor Monaten hätten die ersten Projekte mit Investitionszuschüssen unterstützt und auf den Weg gebracht werden können. So war es auch im EAG vorgesehen. Doch bis heute gibt es noch keine Verordnung, die das ermöglicht!“, zeigt sich Prechtl-Grundnig verständnislos.
Wie von verschiedenen Seiten zu vernehmen ist, liegt es vor allem am Abstimmungsbedarf mit dem BMLRT (Landwirtschaftsministerium), das der Verordnung zustimmen muss. „Wir haben das EAG vor Beschlussfassung viele Monate lang diskutiert, die beschlossene Fassung ist allen Beteiligten spätestens seit letztem Sommer bekannt. Wir verstehen nicht, dass man sich offensichtlich über die Details der Verordnung immer noch nicht einig ist! Eigentlich sollten Detailfragen bereits beantwortet sein - insbesondere, wenn man zu den Zielen des EAG steht und den raschen Ausbau von erneuerbarem Strom für wichtig hält!“, kritisiert Prechtl-Grundnig die Verzögerungen und verweist darauf, dass mit diesem anhaltenden Feilschen um Details alle Projekte aufgehalten werden, auch jene, die eigentlich unberührt davon sein sollten.
„Die Förderung von Strom aus Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen und Biomassekraftwerken ist seit Anfang 2022 auf Eis gelegt“, so Prechtl-Grundnig und setzt fort: „Das bisherige Ökostromgesetz hat ausgedient. Die Vergabe der Marktprämie ist mit dem hoffentlich diese Woche beschlossenen Adaptierungen des EAGs im Nationalrat und dem bereits erfolgtem grünen Licht durch die EU nun auf einen guten Weg gebracht. Dennoch werden auch auf dieser Grundlage erst Mitte 2022 die ersten Projekte unter Vertrag genommen werden können.“
„Die Investitionszuschüsse wären derzeit die einzige verfügbare Untersetzung bei der Projektumsetzung. Es ist also unentschuldbar, wenn die nötige Verordnung dafür noch weiter auf die lange Bank geschoben wird!“, betont Prechtl-Grundnig und fordert, dass ein Entwurf dazu umgehend in Begutachtung geschickt wird. „Wenn für die involvierten Ministerien Detailfragen über einen derart langen Zeitraum nicht gelöst werden können, so ist es erst recht höchste Zeit, dafür weitere Informationen und Vorschläge von außen, aus der Praxis, einzuholen. Eine Begutachtung der Verordnung bietet die Chance dazu. Damit darf nun nicht mehr abgewartet werden!“, schließt Prechtl-Grundnig.


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