Verbrauchern ist daher gesetzlich zugesichert, dass sie aus ihren Armaturen Wasser entnehmen können, das keine Stoffe in einer Konzentration enthält, die eine potenzielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen und daher bedenkenlos getrunken oder verwendet werden kann.Die Anforderungen an das Inverkehrbringen sind in Österreich durch das Lebensmittel und Verbraucherschutzgesetz festgelegt. Mit diesem Gesetz, das auf der erlassenen Trinkwasserverordnung und dem Österreichischen Lebensmittelbuch basiert, in denen die Qualitätskriterien für die Beschaffenheit des Trinkwassers definiert sind, werden die Anforderungen umgesetzt. Um die Sicherheit in der gesamten Prozesskette der Wasserversorgung zu gewährleisten, wurde von der Weltgesundheitsorganisation WHO das Instrument des Wassersicherheitsplans ausgearbeitet. Er ist in Form eines prozessorientierten Risikomanagements nach ÖNORM EN 15975-2 verankert und umfasst alle Bereiche vom Einzugsgebiet der Quellen bis hin zur Wasserabgabestelle. Was allerdings vielen nicht bewusst ist: An der Übernahmestelle vom Wasserversorger – dies ist meist der Wasserzähler – endet der Verantwortungsbereich des Versorgers und wir sind selbst für den Erhalt der hervorragenden angelieferten Wasserqualität in unseren Gebäuden und Liegenschaften verantwortlich. Vom Versorger bis zur Liegenschaft ist die Wasserleitung meist gut geschützt und gut durchströmt; im Gebäude ist unbedingt die Gesamtheit aller wasserführender Komponenten zu betrachten. Sind alle einwandfrei und werden alle regelmäßig genützt? Mängel in der technischen Anlage oder in der Betriebsführung können sich negativ auswirken und das ursprünglich hervorragende Wasser zu einem Gesundheitsrisiko machen.
Lesen Sie den ungekürzten Artikel auf Seite 26 der aktuellen Ausgabe 11/2020!