Allerdings wird der Energiebedarf von Wärmepumpenheizungen mit dieser Regelung nicht erfasst. Ohne gesonderte Berücksichtigung bei der Kostenbremse würden Haushalte benachteiligt, die bereits in diese umweltfreundliche Heiztechnik investiert haben. Darauf verweist Thomas Mader, Geschäftsführer des Haus- und Systemtechnikherstellers Stiebel Eltron in Österreich.
„Die Wärmepumpenheizung wird mit Strom betrieben und verwendet hauptsächlich frei verfügbare Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser“, sagt Mader. „Nach dem Prinzip eines umgekehrten Kühlschranks wird damit Wärme erzeugt. In der Gesamtbilanz entfällt nur ein Drittel bis ein Viertel der genutzten Energie auf den Strom, der im besten Fall sehr kostengünstig von der eigenen Photovoltaikanlage stammt. Ansonsten kaufen die Haushalte den Strom am Markt hinzu – das sind über den Grundbedarf hinaus rund 5.000 Kilowattstunden zusätzlich im Jahr.“
Strompreisbildung: Das letzte Angebot bestimmt den Marktpreis
Diese müssen aktuell teuer eingekauft werden und das liegt an der in Österreich geltenden Strompreisbildung am Spotmarkt (Merit-Order): Hier bestimmt das letzte und teuerste Angebot den Marktpreis. Zurzeit sind das die Angebote der Gaskraftwerke. „Die hohen Gaspreise dürfen nicht zum Nachteil von Privatleuten führen, die in erneuerbare Wärme investiert haben“, sagt Mader. „Ein gesondertes Stromkontingent für Wärmepumpen-Nutzer ist deswegen geboten.“
Wärmepumpe ist Schlüsseltechnologie der Energiewende
Die Wärmepumpe gilt als Schlüsseltechnologie, um die fossilen Energien im Heizungskeller abzulösen. Dabei arbeitet die grüne Technik äußerst effizient: „Mit etwa 5.000 Kilowattstunden Strom benötigt die Anlage nur ein Viertel der Energie, die eine Gasheizung im Jahr verbraucht – das sind etwa 21.000 Kilowattstunden.
„Im Februar 2022 sprach sich eine sehr breite Mehrheit von 90 Prozent der Verbraucher in Österreich dafür aus, den Strompreis für den Antrieb klimafreundlicher Heizsysteme zu senken. Dies wird als wichtiger Beitrag gegen den Klimawandel bewertet – so die Ergebnisse aus dem Energie-Trendmonitor 2022. „Wer bereits klimafreundlich heizt, darf dadurch nicht benachteiligt werden. Der Stromverbrauch durch Wärmpumpen sollte bei der Förderung eines Grundkontingents im Einzelfall berücksichtigt werden.“