Die Richtlinie W 107 dient als Leitfaden für die Planung und den sicheren Betrieb von ortsfesten im Dauerbetrieb befindlichen Desinfektionsanlagen. Credit: ÖVGW
Die neue Richtlinie W 107 dient als Leitfaden für die Planung und den sicheren Betrieb von ortsfesten, im Dauerbetrieb befindlichen Desinfektionsanlagen mit Chlorgas, Hypochlorit, Chlordioxid, Ozon oder UV-Strahlung in Wasserversorgungsunternehmen. Sie soll für alle Beteiligten (im Wesentlichen den Betreibern von Wasserversorgungsunternehmen, den Planern, aber auch Sachverständigen und Behörden) den Stand der Technik aufzeigen und dadurch Rechtssicherheit geben, da die Grundlagen für Planung, für die Überwachung, die Steuerung und die Regelung von Trinkwasserdesinfektionsanlagen sowie die erforderlichen Tätigkeiten im Rahmen der Eigenkontrolle und deren Dokumentation geregelt sind. Besonderes Augenmerk wird in der neuen Richtlinie W 107 dem Thema Rohwasserbeschaffenheit und mögliche Auswirkungen auf die Qualität des desinfizierten Wassers gelegt.
Lesen Sie den ungekürzten Artikel ab Seite 26 der aktuellen Ausgabe 11/2016!