Dichtheitsprüfungen an Abgasanlagen im Überdruck sind in einigen Bundesländern Österreichs vor der Erstinbetriebnahme und dann wiederkehrend alle fünf Jahre vorgeschrieben, und das aus gutem Grund: Undichtheiten an Abgasanlagen führen zum Austritt giftiger Abgase in die Raumluft. Für Oberösterreich legt das zum Beispiel das OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz fest. Je nach Anlagentyp sind Leckage-Grenzwerte für die Dichtheit festgelegt, die sich aus dem Prüfdruck und der Geometrie des Abgasrohrs ergeben. Nur wenn diese Grenzwerte eingehalten werden, ist die sichere Abführung der Verbrennungsgase möglich. Mit dem Wöhler-Dichtheitsprüfgerät DP 600 wird die Prüfung folgendermaßen durchgeführt: Das Messgerät beaufschlagt die Abgasanlage mit einem Überdruck. Um den Druck konstant zu halten, pumpt es Luft nach. Der zur Aufrechterhaltung des Drucks notwendige Volumenstrom während des Messzeitraums entspricht der Leckrate. Ist diese kleiner oder gleich der zulässigen Leckrate, ist die Anlage in Ordnung.
Moderne Technik im historischen Gebäude
Für Martin Auzinger, Bezirks-Rauchfangkehrermeister aus Thalheim bei Wels in Oberösterreich, stand diese Prüfung kürzlich in Schloss Traunegg in Thalheim an. Das beeindruckende historische Gebäude wurde 1577 errichtet und beherbergt heute 28 Wohneinheiten. Im vergangenen Winter war hier ein atmosphärischer Heizkessel gegen zwei Brennwertthermen mit je 75 kW Leistung ausgetauscht worden. Im Zuge der sich daraus ergebenden Kaminsanierung stellte die ausführende Firma fest, dass das Schlossdach an der Kaminmündung nicht begehbar ist, denn es gibt keine Möglichkeit, dorthin durch ein Fenster oder mit dem Hubsteiger zu gelangen. So musste bereits bei der Installation des neuen Kunststoffkamins der Firma Stocker (18 m Länge und DN 150) die Hilfe eines Industriekletterers in Anspruch genommen werden.
Diesen Beitrag finden Sie ungekürzt auch ab Seite 58 der aktuellen Ausgabe 5/2022!