Seit 26. September ist die Ökodesign-Richtlinie europaweit in Kraft, die ein Effizienzlabel für neue Wärmeerzeuger und Heizungsanlagen vorschreibt. Deutschland geht sogar noch einen Schritt weiter: Voraussichtlich ab 2016 werden auch bestehende Heizkessel mit Effizienzlabeln ausgezeichnet. Hierdurch erhoffen sich sowohl Politik als auch Hersteller und Verbände eine Erhöhung der Austauschquote von Altanlagen. Für den Betreiber der Heizanlage entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der ausführende Rauchfangkehrer erhält vom deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Kostenentschädigung. Abgewickelt wird dies über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Großes Potenzial bei Altanlagen
In Deutschland gelten rund 14,5 Mio. Wärmeerzeuger – das sind 71 Prozent des dortigen Bestands – als unzureichend effizient. Im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele ist dies ein erhebliches Potenzial. Die Idee des Labeling von Altanlagen entstand 2013 und wurde unter dem Begriff „Nationales Effizienzlabel für Heizungs-Altanlagen“ in den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) aufgenommen, der im Dezember 2014 im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Als gesetzliche Grundlage muss das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) angepasst werden. Hierbei handelt es sich um die nationale Umsetzung der EU-weiten Richtlinie, die auch Grundlage für das Labeling von Neugeräten ist.
Kostenfrei, aber verpflichtend
Das Labeln seiner Heizanlage ist für den Betreiber zwar kostenfrei. Er muss es aber dulden und kann es nicht ablehnen. Das Label entspricht mit den Werten der Einstufung dem für Neugeräte. Somit lässt sich ein klarer Vergleich zu neuen Anlagen ziehen. Gelabelt werden ausschließlich Gas- und Öl-Wärmeerzeuger, also nicht die Anlagenperipherie bzw. deren Gesamtzustand. Das Labeling von Bestandsanlagen sollte so einfach und kostengünstig wie möglich umgesetzt werden – daher sind auch keine Messungen vor Ort erforderlich.
Das Label wird sichtbar auf der Vorderseite des Wärmeerzeugers angebracht. Anschließend wird dem Betreiber eine Broschüre des BMWi übergeben, in dem das Label und mögliche Energiekosten-Einsparungen erläutert werden. Gleichzeitig erfolgt das Angebot zur Energieberatung und für einen Heizungscheck sowie der Hinweis auf aktuelle Förderprogramme. Im vermieteten Mehrfamilienhaus sollen sowohl der Vermieter als auch die Mieter über die Geräteeinstufung informiert werden und die Informationsbroschüre erhalten.
Zeitplan und Verantwortung
Geplant ist, die ältesten Kessel zuerst zu kennzeichnen und im Laufe der Zeit die betroffenen Baujahre stufenweise zu verjüngen. In 2016 dürfen dann ausschließlich Wärmeerzeuger mit einem Baujahr bis einschließlich 1986 gelabelt werden. Im Folgejahr sind dann alle Anlagen mit einem Baujahr bis inklusive 1991 betroffen. In 2016 wird das Labeling jedoch noch freiwillig sein und erst 2017 gesetzlich verpflichtend. Dahinter stecken Berechnungen, die davon ausgehen, dass durchschnittlich rund zwei Millionen Wärmeerzeuger pro Jahr in einem Sieben-Jahres-Plan gelabelt werden sollen. Geht man aufgrund der durchgeführten Marktbefragungen davon aus, dass ca. sieben Prozent der Betreiber von als ineffizient gelabelten Heizgeräte einen kurzfristigen Gerätetausch durchführen, entspräche dies in Deutschland einem zusätzlichen Marktvolumen von rund 140.000 Geräten pro Jahr. Die hoheitliche Aufgabe für das Labeling wird ausschließlich der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erhalten. Hierfür erhalten sie pro gelabelter Anlage einen Kostenausgleich in Höhe von 8 Euro. Das Labeling soll im Zuge der „kontinuierlichen Feuerstättenschau“ erfolgen. Freiwillig können auch andere Berufsgruppen wie Installateure, Gebäudeenergieberater oder Energiepass-Ausstellungsberechtigte die Kennzeichnung durchführen. Diese wird jedoch nicht entlohnt. Darüber hinaus müssen diese Berufsgruppen in einem vertraglichen Verhältnis im Hinblick auf die Heiztechnik oder die energetische Sanierung des Gesamtgebäudes mit dem Betreiber verbunden sein.
Daten von den Herstellern
Für die Einstufung von Wärmeerzeugern erhält der Schornsteinfeger über das BMWi eine detaillierte Liste. Die Daten hierfür müssen die Hersteller von Wärmeerzeugern bereitstellen. Ist der Hersteller nicht mehr am Markt tätig oder können Daten für das jeweilige Gerät nicht mehr beschafft werden, erfolgt eine normative Einstufung über die Gerätekategorie und das Baujahr. Die Liste wird sowohl im Internet auf der Website des BMWi als auch im Rahmen einer App zur Verfügung stehen. Gleichzeitig stellt das BMWi eine Software zur Verfügung, mit der die Effizienzklassenbewertung automatisiert durchgeführt werden soll.
DI Karl-Heinz Backhaus
Leiter Politik, Verbands- und Normungsmanagement
Vaillant GmbH