Der Internationale Währungsfond IWF veröffentlichte im Juli 2014 ein Buch zum Thema: “Getting energy prices right“, in dem der IWF sich mit der derzeitigen Energiepolitik sämtlicher Staaten auseinandersetzt. Eine zentrale Aussage des Buches lautet: „Viele Länder erheben zu hohe Steuern auf Arbeit und Kapitalbildung und zu geringe Steuern auf den Energieverbrauch.“
Historische Chance
Die Energiepreise in vielen Ländern liefern falsche Signale. Sie reflektieren nicht die Umweltschäden, insbesondere die Klimaveränderungen, die der Verbrauch fossiler Energien verursacht. Das gilt auch für Österreich. Die hierzulande geplante Steuerreform bietet die Chance, die steuerliche Entlastung der Arbeit teilweise durch die Anpassung der Energiesteuern zu finanzieren. Dadurch könnte die Senkung der Lohnsteuer und der Arbeitskosten wesentlich großzügiger ausfallen und in Verbindung mit strukturellen Reformen ein Volumen von bis zu 10 Milliarden Euro bewegt werden. Es wäre ein historisches Versäumnis, in Österreich eine Steuerreform ohne ökologische Komponente durchzuführen.
10 Milliarden Euro
Die Fakten sprechen dafür, dass die angestrebte Senkung der Lohn- und Einkommensteuer zu einer mutigen und großzügigen Reform genutzt wird, die ebenso zur Senkung der Steuerbelastung für Arbeiter- und Angestellte führt wie zur Senkung der Lohnnebenkosten, um dadurch die Schaffung von Arbeitsplätzen zu erleichtern.
Eine solche Reform könnte ein Volumen von bis zu 10 Milliarden Euro erreichen und dazu führen, dass die Jahresnettolöhne um 500 bis 1500 Euro pro Jahr steigen und gleichzeitig die Lohnnebenkosten um einige Milliarden sinken.Die Finanzierung sollte in erster Linie durch zwei Maßnahmengruppen erfolgen: Zum einen durch
strukturelle Reformen und Einsparungen in den Bereichen Verwaltung, Soziales, Pensionen, Gesundheit, ÖBB; zum anderen durch Erhöhung der Steuern auf
fossile Energien.
Erhöhung der Steuern auf fossile Energien.
Diese beiden Maßnahmen könnten etwa 8 bis 9 Milliarden Euro Spielraum für eine Steuerreform schaffen. Dazu können Einnahmen durch gewisse Formen der Vermögensbesteuerung kommen.
Lesen Sie den ungekürzten Artikel ab Seite 54 der aktuellen Ausgabe 9/2014!